Bedingungen - Sauerländer Stöberhunde

Bedingungen/AGB's

Wir betreiben den Einsatz der Hunde zwar sehr professionell aber nicht gewerblich! Mein Motto, was mich mein ganzes Leben begleitet – wenn dann richtig oder gar nicht – findet sich auch bei der Hundearbeit wieder. Es ist eine Passion, die Spaß macht und die wir als Berufsausgleich nutzen. Wir wollen und können damit kein Geld verdienen, ein Teil unserer Aufwendungen sollte/muss jedoch abgedeckt werden.

Die Höhe der uns entstandenen Aufwendungen hängt von dem Einsatzort und der Anzahl der Hunde ab und ist im Einzelfall abzuklären.

Die Hundestellung kann durch den Jagdveranstalter jederzeit ohne Angabe von Gründen vor dem vereinbarten Jagdtermin gekündigt werden. Bei einer Kündigung bis zu 6 Wochen vor der Jagd entfällt der vereinbarte Aufwandsersatz. Erfolgt die Kündigung später als 6 Wochen vor der Jagd, sind vom Auftraggeber 50 % des vereinbarten Aufwandsentschädigung zu zahlen. Erfolgt die Kündigung weniger als 3 Wochen vor der Jagd, sind 80 % der Aufwandsentschädigung zu zahlen.

Der Jagdveranstalter sorgt für eine angemessene kostenlose Übernachtungsmöglichkeit und Verpflegung für die Hundeführer. Die Meute reist mit insgesamt    ______________    Hundeführern an.

Beistellungen durch den Jagdveranstalter:

Es ist Sache des Jagdleiters, einen geeigneten Nachsuchen-/Schweißhund bereitzuhalten.

Der Jagdveranstalter stellt dem Hundeführer für die Dauer der Jagd eine ortskundige Begleitperson sowie Kartenmaterial mit Reviergrenzen, ausgenommenen Flächen, geplanten Treiben und Gefahrpunkten (Straßen, Schienen, Kanäle, Viehweiden, Pferdekoppeln, undichte Wildschutzzäune, etc.) zur Verfügung. Alle möglichen Gefahrenpunkte sind unmittelbar vor der Jagd vom Jagdveranstalter besonders zu prüfen. Dies gilt insbesondere für die Dichtigkeit von Wildschutzzäunen an Straßen.

Während der Jagd muss der Jagdveranstalter an geeigneten Stellen – im Treiben - Trinkwasser für die Hunde zur Verfügung stellen, soweit keine ausreichenden natürlichen Trinkwasserquellen für Hunde vorhanden sind. Dies gilt insbesondere bei der Maisdrückjagd und bei Außentemperaturen über +10 Grad. Die Hunde laufen an einem Drückjagdtag bis zu 60 km und können ihre volle Leistung nur erbringen, wenn ausreichend Wasser zur Verfügung steht. Ohne Wasser reduzieren sich die gelaufenen Strecken der Hunde um ca. 50% und damit automatisch auch der Jagderfolg/Strecke.

Die Haftung des Jagdveranstalters:

Die Hundeführer und die Meute sind haftpflichtversichert. Für Hunde von anderen Jagdteilnehmern übernehmen wir bzw. unsere Versicherung allerdings keinerlei Haftung. Fremde Hunde, insbesondere von Jagdgästen mitgebrachte und unter den Ständen angeleinte oder abgelegte Hunde bereiten regelmäßig Probleme und sind daher strikt zu vermeiden.  Für Schäden an Weidevieh stellt der Jagdveranstalter die Hundeführer von der Haftung ebenfalls frei, wenn er nicht die Hundeführer vor der Jagd auf Weidevieh in der Jagd oder in der Nähe der Jagd hinweist. Falls Weidevieh vorhanden und darauf hingewiesen worden ist, entscheidet der Hundeführer von Fall zu Fall, ob in der Umgebung des Viehs mit den Hunden gejagt werden kann oder nicht.

Alle unsere Hunde sind mit Schutzwesten und GPS-Sendern ausgestattet. Soweit Hunde der Hundeführer während der Jagd dennoch zu Schaden kommen, trägt der Jagdveranstalter alle notwendigen Heilbehandlungskosten oder leistet Schadensersatz für getötete oder verlorene Hunde. Der Hundeführer weist den Jagdveranstalter darauf hin, dass der Jagdveranstalter zur Abwehr dieses Risikos eine Tages-Drückjagd-Versicherung abschließen kann.

Die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften (UVV und VSG Jagd 4.4) durch alle Teilnehmer der Jagd ist Sache des Jagdveranstalter. Dies gilt für die ordnungsgemäße Sicherung der Verkehrswege, das Tragen von deutlich sichtbaren Signalwesten durch alle Teilnehmer (auch auf dem Stand). Es ist für alle lebensgefährlich, wenn die Teilnehmer ihre zuvor bei der Ansprache getragenen Warnwesten auf dem Stand wieder ausziehen.  – Bitte weisen Sie bei der Ansprache auf die Warnwestenpflicht hin – Gleiches gilt für das Verbot des Schusses in Richtung der Hundeführer und der jagenden Hunde.

Der Jagdveranstalter hat alle Teilnehmer der Jagd darauf hinzuweisen, dass von den Hunden gestelltes oder gehaltenes Wild ausschließlich und ohne Ausnahme nur von den Hundeführern erlegt werden darf.

Die Hundeführer behalten sich in absoluten Notsituationen das Recht vor, mit dem Fahrzeug, auch  unangekündigt, durch das Treiben zu fahren. (Beispiele: Hundeführer oder Hunde  sind schwer verletzt und müssen sofort zum Arzt/Tierarzt, Hunde sind auf  einer viel befahrenen Straße usw.). Die Schützen sind auf diese Möglichkeit hinzuweisen und Stände so zu wählen, dass in diesen Notfällen durch das Treiben fahrende Fahrzeuge so rechtzeitig erkannt werden können, so dass Unfälle vermieden werden. Nicht befahrbare Bereiche sind ausdrücklich zu bezeichnen und so zu wählen, dass trotzdem über die befahrbaren Bereiche kurze Wege zu Notfallpunkten sichergestellt sind. Wir empfehlen, einen Notfall-Fahrer in Bereitschaft zu haben damit kein Hundeführer das laufende Treiben verlassen muss.

Der Jagdveranstalter hat alle Teilnehmer vor der Jagd darauf hinzuweisen, dass das Filmen & Fotografieren der Hundeführer und deren Hunden während der Jagd strengstens untersagt ist. Wir wollen keine verfremdeten oder entstellende oder jagdschädigende Fotos oder Videos in den modernen Medien wiederfinden. Dieses dient insbesondere auch dem Schutz des Jagdveranstalters und der Gäste.

Der Jagdveranstalter weist die Hundeführer bereits jetzt an, dass sie während der Jagd gemäß § 4 Absatz 11 Durchführungsbestimmungen VSG 4.4 zum Selbstschutz, Fangschuss und Schuss auf von Hunden gestelltes Wild eine unterladene Waffe führen sollen und dürfen.

In  Notsituationen können wir  keinerlei Rücksicht auf  Alter oder Geschlecht des Wildes nehmen.

Die Zusammenarbeit mit anderen Meuten ist für uns kein Problem. Auch verträgliche Hunde mit Führer können  nach Absprache auf eigenes Risiko mit der Meute mitlaufen/durchgehen.

 

Folgend sind die Bedingungen und Formulare für zwei solcher Versicherungen aufgelistet:

Versicherungsformular - Gothaer

Versicherungsformular - GHV

 

 

Gerne sende ich Ihnen bei Bedarf die Chip-Liste mit unseren aktuell einsetzbaren Hunden für Ihre geplante Jagd zu. Ebenso die Daten der dazugehörigen Hundeführer.

Bitte kontaktieren Sie mich hierzu unter:
Tel. 0177 – 333 77 35 oder info@sauerlaender-stoeberhunde.de

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